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Pressemitteilung Wasserwerte - Härtegrad

24.09.2009


Auszug aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 29.04.2007 (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG):

 § 9 Angabe der Wasserhärtebereiche

(1) Die Wasserversorgungsunternehmen haben dem Verbraucher den Härtebe-
      reich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers mindestens einmal jährlich,
      ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs in
      Form von Aufklebern oder in einer ähnlich wirksamen Weise mitzuteilen.

(2) Die Härtebereiche sind wie folgt anzugeben:

Härtebereich weich:
< 1,5 Millimol
 Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich mittel:
1,5 bis 2,5 Millimol
 Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich hart:
> 2,5 Millimol
 Calciumcarbonat je Liter

 

Für Großheubach ergeben sich folgende Werte (Stand 24.09.2009):

Entnahmestelle I (Rathaus): Härtegrad mittel - 12,6o dH

Dieser Härtegrad gilt für alle außer unter Entnahmestelle II genannten Haushalte.

 

Entnahmestelle II (Roßhof): Härtegrad hart - 15,8o dH

Dieser Härtegrad gilt für alle nachfolgend genannten Haushalte:
- Amselweg Haus-Nummern 2, 4, 5a, 6, 8, 9, 10, 15, 17, 19, 31 und 35
- Am Östernberg
- Beim Trieb Haus-Nummern 81 und 83
- Dompfaffenweg Haus-Nummern 18 und 20
- Fasanenallee Haus-Nummern 16, 18, 20, 22, 22a, 24 und 24a
- Friedbergblick
- Friedensstraße Haus-Nummer 60
- Rebenweg
- Roßhof
- Roßhofweg Haus-Nummer 7
- Sandheide
- Steigeweg Haus-Nummern 24, 34, 36 und 38

 

Die vollständigen Wasseruntersuchungen nach der Trinkwasserverordnung erfahren Sie hier
 

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